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Ablehnungsbescheid Messbericht Anlagen biologische Behandlung Abfälle Messung

D16000120 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Betreiber müssen über die Ergebnisse der Messungen einen Bericht erstellen und diesen unverzüglich der zuständigen Behörde vorlegen. Der Bericht muss Angaben zur Messplanung, zu den Ergebnissen jeder Einzelmessung, zum verwendeten Messverfahren und zu den relevanten Betriebsbedingungen enthalten. Emissionsgrenzwerte gelten als eingehalten, wenn keine Einzelmessung diese Grenzwerte überschreitet.

Handlungsgrundlage


  • §§ 9-12 Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV); § 2 (2) Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ThürImZVO); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99063041267000) Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden