Ablehnungsbescheid Messbericht Anlagen biologische Behandlung Abfälle Messung
D16000120• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Betreiber müssen über die Ergebnisse der Messungen einen Bericht erstellen und diesen unverzüglich der zuständigen Behörde vorlegen. Der Bericht muss Angaben zur Messplanung, zu den Ergebnissen jeder Einzelmessung, zum verwendeten Messverfahren und zu den relevanten Betriebsbedingungen enthalten. Emissionsgrenzwerte gelten als eingehalten, wenn keine Einzelmessung diese Grenzwerte überschreitet.
Handlungsgrundlage
- §§ 9-12 Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV); § 2 (2) Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ThürImZVO); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99063041267000) Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung.
Stichwörter
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Versionshinweis
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