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Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme

D16000124 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen ein Aal-Besatzbuch führen, das Aufzeichnungen über den Besatz der Gewässer enthält. Diese Aufzeichnungen müssen Angaben zum Zeitpunkt, zu Stückzahlen und zum Gewicht der Aale enthalten und unverzüglich in Textform vorgenommen werden. Die Eintragungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der obersten Fischereibehörde vorzulegen.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung (EG) Nr. 1100/2007; § 3 ThürFischAVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jahresmeldung Aalbesatz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme (99042033261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden