Bescheinigung Erwerb erforderliche Fachkunde Strahlenschutz Überprüfung
D16000125• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen, die Röntgenstrahlen an Mensch und Tier anwenden, müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sein.
Handlungsgrundlage
- § 47 StrlSchV; § 8 AtSchuaZustV TH
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Überprüfung (99009035074000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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