Ablehnungsbescheid Wahrnehmung Aufgaben Strahlenschutzverantwortlicher Entgegennahme
D16000128• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Strahlenschutzverantwortlicher ist eine Person, die eine Genehmigung für bestimmte Tätigkeiten im Strahlenschutz benötigt, eine Tätigkeit nach dem Atomgesetz ausübt oder eine Anzeige gemäß spezifischer Vorschriften erstatten muss. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, übernimmt die zur Vertretung berechtigte Person die Aufgaben. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, wer die Aufgaben wahrnimmt, wobei die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder bestehen bleibt.
Handlungsgrundlage
- § 69 (2) StrlSchG (Strahlenschutzgesetz); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme (99009044261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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