Maßnahmenbescheid Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Produktsicherheitsgesetz Anordnung
D16000138• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bei einer Anordnung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wird ein Maßnahmenbescheid versendet.
Handlungsgrundlage
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 27 (5) Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG); § 28 (1) Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Produktsicherheitsgesetz Anordnung (99050071088000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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