Mitteilung Bestellung, Änderung Aufgaben, Befugnisse oder Ausscheiden Strahlenschutzbeauftragter Entgegennahme
D16000140• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Strahlenschutzverantwortliche haben für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit die erforderliche Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit dies für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei der Tätigkeit notwendig ist. Die Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten aus seiner Rolle muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 69 und 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 6 Abs. 4 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH 2020)
Formularangaben
Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: (99009045261000) Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
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