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Mitteilung Bestellung, Änderung Aufgaben, Befugnisse oder Ausscheiden Strahlenschutzbeauftragter Entgegennahme

D16000140 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Strahlenschutzverantwortliche haben für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit die erforderliche Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit dies für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei der Tätigkeit notwendig ist. Die Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten aus seiner Rolle muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 69 und 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 6 Abs. 4 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH 2020)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: (99009045261000) Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme

Stichwörter


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Versionshinweis


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