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Genehmigung Eingriff Natur und Landschaft Genehmigung

D16000148 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eingriffe in Natur und Landschaft, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung. Solche Beeinträchtigungen sind vorrangig zu vermeiden und, wenn unvermeidbar, durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder durch Geld zu kompensieren. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gilt nicht als Eingriff, sofern die Ziele des Naturschutzes berücksichtigt werden. Auch die Wiederaufnahme dieser Bodennutzung nach zeitweiser Unterbrechung erfordert keine Genehmigung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Handlungsgrundlage


  • §§ 13-19 BNatSchG; § 7 ThürNatG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung für einen Eingriff in Natur und Landschaft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung (99090003006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden