Genehmigung Eingriff Natur und Landschaft Genehmigung
D16000148• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eingriffe in Natur und Landschaft, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung. Solche Beeinträchtigungen sind vorrangig zu vermeiden und, wenn unvermeidbar, durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder durch Geld zu kompensieren. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gilt nicht als Eingriff, sofern die Ziele des Naturschutzes berücksichtigt werden. Auch die Wiederaufnahme dieser Bodennutzung nach zeitweiser Unterbrechung erfordert keine Genehmigung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Handlungsgrundlage
- §§ 13-19 BNatSchG; § 7 ThürNatG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung (99090003006000).
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