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Jahresmeldung Aalfang

D16000153 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen ein Fangbuch führen, das Aufzeichnungen über den Eigenfang von Speiseaalen enthält. Diese Aufzeichnungen müssen Angaben zum Zeitpunkt, zu Stückzahlen und zum Gewicht der Aale enthalten und unverzüglich in Textform vorgenommen werden. Die Eintragungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der obersten Fischereibehörde vorzulegen.

Handlungsgrundlage


  • § 3 ThürFischAVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat folgende schriftliche Aufzeichnung zu führen:ein Fangbuch über den Eigenfang von Speiseaalen. Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Zeitpunkt, zu Stückzahlen und Gewicht zu enthalten.

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika: 77000000006533 - Jahresmeldung Aalfang

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden