Jahresmeldung Aalfang
D16000153• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen ein Fangbuch führen, das Aufzeichnungen über den Eigenfang von Speiseaalen enthält. Diese Aufzeichnungen müssen Angaben zum Zeitpunkt, zu Stückzahlen und zum Gewicht der Aale enthalten und unverzüglich in Textform vorgenommen werden. Die Eintragungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der obersten Fischereibehörde vorzulegen.
Handlungsgrundlage
- § 3 ThürFischAVO
Formularangaben
Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat folgende schriftliche Aufzeichnung zu führen:ein Fangbuch über den Eigenfang von Speiseaalen. Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Zeitpunkt, zu Stückzahlen und Gewicht zu enthalten.
Technische Beschreibung
Leika: 77000000006533 - Jahresmeldung Aalfang
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden