Antrag fischereilicher Hegeplan Genehmigung
D16000154• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Fischereiberechtigte müssen Hegepläne für ihre Bezirke erstellen und der unteren Fischereibehörde anzeigen, ausgenommen bestimmte Fischteiche. Diese Pläne umfassen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischbestandes, zum Fischbesatz und zur Renaturierung der Gewässer. Die untere Fischereibehörde überwacht die Durchführung und kann bei unzureichenden Angaben Maßnahmen anordnen.
Handlungsgrundlage
- § 25 ThürFischG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Fischereilicher Hegeplan Genehmigung (99042009006000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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