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Antrag fischereilicher Hegeplan Genehmigung

D16000154 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Fischereiberechtigte müssen Hegepläne für ihre Bezirke erstellen und der unteren Fischereibehörde anzeigen, ausgenommen bestimmte Fischteiche. Diese Pläne umfassen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischbestandes, zum Fischbesatz und zur Renaturierung der Gewässer. Die untere Fischereibehörde überwacht die Durchführung und kann bei unzureichenden Angaben Maßnahmen anordnen.

Handlungsgrundlage


  • § 25 ThürFischG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Fischereilicher Hegeplan Genehmigung (99042009006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden