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Antrag Erteilung Ausnahmegenehmigung nach BIFVO Genehmigung

D16000155 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die oberste Fischereibehörde kann auf Antrag Ausnahmen der Fischerei während der Schonzeiten erteilen, wenn einer der folgenden 5 Voraussetzungen gegeben ist. 1. Laich- und Laichfischgewinnung, 2. Aufbau und zur Erhaltung von Fischbeständen durch Umsetzen von Fischen mit ganzjähriger Schonzeit aus gesicherten Vorkommen in andere geeignete Gewässer ihres natürlichen Verbreitungsgebiets, 3. Sicherung von Fischbeständen durch Umsetzen von Fischen in andere geeignete Gewässer ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in Vorbereitung zu erwartender oder infolge von Beeinträchtigungen des aquatischen Lebensraums, 4. Regulierung einseitiger oder übermäßig entwickelter Fischbestände oder 5. Fang von Fischen für wissenschaftliche Untersuchungen

Handlungsgrundlage


  • § 2 ThürFischAVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Schonzeiten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung (99042014006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden