Antrag Erteilung Ausnahmegenehmigung nach BIFVO Genehmigung
D16000155• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die oberste Fischereibehörde kann auf Antrag Ausnahmen der Fischerei während der Schonzeiten erteilen, wenn einer der folgenden 5 Voraussetzungen gegeben ist. 1. Laich- und Laichfischgewinnung, 2. Aufbau und zur Erhaltung von Fischbeständen durch Umsetzen von Fischen mit ganzjähriger Schonzeit aus gesicherten Vorkommen in andere geeignete Gewässer ihres natürlichen Verbreitungsgebiets, 3. Sicherung von Fischbeständen durch Umsetzen von Fischen in andere geeignete Gewässer ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in Vorbereitung zu erwartender oder infolge von Beeinträchtigungen des aquatischen Lebensraums, 4. Regulierung einseitiger oder übermäßig entwickelter Fischbestände oder 5. Fang von Fischen für wissenschaftliche Untersuchungen
Handlungsgrundlage
- § 2 ThürFischAVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung (99042014006000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden