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Bescheinigung Erwerb vollständige oder teilweise Fachkunde Strahlenschutz Überprüfung

D16000160 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die Röntgenstrahlen an Mensch und Tier anwenden, müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sein.

Handlungsgrundlage


  • § 47 StrlSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung über Erwerb der vollständigen oder teilweisen Fachkunde im Strahlenschutz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99009035074000) Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Überprüfung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden