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Anzeige Fischereipachtvertrags Genehmigung

D16000168 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Fischereipachtverträge und deren Änderungen müssen schriftlich abgeschlossen werden und haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Pächter müssen einen gültigen Fischereischein besitzen. Ausnahmen können von der unteren Fischereibehörde zur Vermeidung unbilliger Härten zugelassen werden. Der Verpächter muss den Abschluss oder die Änderung des Pachtvertrages innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzeigen und zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten eine Beanstandung erfolgt. Verträge, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, sind nichtig. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Pachtvertrages regelt die untere Fischereibehörde vorläufig die Fischereiausübung.

Handlungsgrundlage


  • § 13 ThürFischG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erstellung eines Fischereipachtvertrags

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99042016006000) Fischereipachtvertrags Genehmigung.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden