Anzeige Fischereipachtvertrags Genehmigung
D16000168• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Fischereipachtverträge und deren Änderungen müssen schriftlich abgeschlossen werden und haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Pächter müssen einen gültigen Fischereischein besitzen. Ausnahmen können von der unteren Fischereibehörde zur Vermeidung unbilliger Härten zugelassen werden. Der Verpächter muss den Abschluss oder die Änderung des Pachtvertrages innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzeigen und zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten eine Beanstandung erfolgt. Verträge, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, sind nichtig. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Pachtvertrages regelt die untere Fischereibehörde vorläufig die Fischereiausübung.
Handlungsgrundlage
- § 13 ThürFischG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99042016006000) Fischereipachtvertrags Genehmigung.
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