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Ablehnungsbescheid Bestellung, Änderung Aufgaben, Befugnisse oder Ausscheiden Strahlenschutzbeauftragter Entgegennahme

D16000169 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Strahlenschutzverantwortliche haben für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit die erforderliche Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit dies für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei der Tätigkeit notwendig ist. Die Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten aus seiner Rolle muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 70 Abs. 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: (99009045261000) Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden