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Eignungsfeststellung Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Eignungsfeststellung

D16000178 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Eignungsfeststellung beantragen möchten, müssen Sie diesen Antrag ausfüllen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 17, 62-63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 41, 42, 46 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 59 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Feststellungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99129008037000) Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden