Antrag Prüfung Fischereischein Abnahme
D16000187• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden. Der Antrag muss das von der obersten Fischereibehörde vorgegebene Formular verwenden und den Nachweis der Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie die Bescheinigung der gezahlten Prüfungsgebühr enthalten. Minderjährige müssen zusätzlich die Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters beifügen. Zulassungen werden versagt, wenn der Antrag unvollständig, verspätet oder die Antragsteller unter 10 Jahre alt sind, geschäftsunfähig sind oder Gründe gegen den Erhalt des Fischereischeins vorliegen. Zugelassene Antragsteller werden schriftlich zur Prüfung geladen, während abgelehnten Antragstellern der Grund der Ablehnung mitgeteilt wird.
Handlungsgrundlage
- § 30 ThürFischAVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Fischerprüfung Abnahme (99042008006000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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