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Antrag Prüfung Fischereischein Abnahme

D16000187 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden. Der Antrag muss das von der obersten Fischereibehörde vorgegebene Formular verwenden und den Nachweis der Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie die Bescheinigung der gezahlten Prüfungsgebühr enthalten. Minderjährige müssen zusätzlich die Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters beifügen. Zulassungen werden versagt, wenn der Antrag unvollständig, verspätet oder die Antragsteller unter 10 Jahre alt sind, geschäftsunfähig sind oder Gründe gegen den Erhalt des Fischereischeins vorliegen. Zugelassene Antragsteller werden schriftlich zur Prüfung geladen, während abgelehnten Antragstellern der Grund der Ablehnung mitgeteilt wird.

Handlungsgrundlage


  • § 30 ThürFischAVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Prüfungsabnahme Fischereischein

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Fischerprüfung Abnahme (99042008006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden