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Fischerprüfung Ausnahmegenehmigung Prüfungsort Abnahme

D16000189 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Fall einer nachgewiesenen Beeinträchtigung eines zugelassenen Antragstellers, die bei Ablegung der Prüfung zu erheblichen Nachteilen führen würde, kann die untere Fischereibehörde einen angemessenen Nachteilsausgleich gewähren.

Handlungsgrundlage


  • § 30 ThürFischAVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort (99042003031001).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden