Widerrufsbescheid Eignung Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf
D16000191• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Erlaubnis ist widerruflich und kann jederzeit zurückgenommen werden. Eine Bewilligung kann aus bestimmten Gründen widerrufen werden, insbesondere wenn der Inhaber die Nutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt oder wesentlich unterschritten hat oder den Zweck der Nutzung so geändert hat, dass er nicht mehr mit dem genehmigten Plan übereinstimmt. Der Widerruf kann ohne Entschädigung erfolgen.
Handlungsgrundlage
- VwVfG; §18 WHG; ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf (99129008100000)
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