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Ablehnungsbescheid Beschäftigung Zusammenhang Betrieb fremde Röntgeneinrichtung oder fremder Störstrahler Entgegennahme

D16000197 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 26 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG); § 6 Abs. 4 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH 2020); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99009043261000) Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Entgegennahme.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden