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Ablehnungsbescheid Beendigung genehmigter oder angezeigter Betrieb oder Umgang Entgegennahme

D16000202 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn der genehmigte oder angezeigte Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung, einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers oder der genehmigte Umgang mit radioaktiven Stoffen beendet werden soll, muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 17, 19 und 21 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG); §§ 5 und 18 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH 2020)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme (99009041261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden