Ablehnungsbescheid Verbrennung und Mitverbrennung Abfälle Messung
D16000208• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Anlage zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen betreiben, müssen Messungen der Emissionen oder der Verbrennungsbedingungen vorgenommen werden. Es gibt Einzelmessungen sowie kontinuierliche Messungen, die vorgenommen werden müssen.
Handlungsgrundlage
- §§ 15, 17, 19 BImSchV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden