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Antrag Einleiten Abwasser Gewässer Erlaubnis

D16000216 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird wie möglich oder die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Weitere Voraussetzungen und Anforderungen müssen für die Erlaubnis geprüft und Genehmigt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 50 ThürWG ; § 57 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis (99129004005000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden