Antrag Einleiten Abwasser Gewässer Erlaubnis
D16000216• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird wie möglich oder die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Weitere Voraussetzungen und Anforderungen müssen für die Erlaubnis geprüft und Genehmigt werden.
Handlungsgrundlage
- § 50 ThürWG ; § 57 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis (99129004005000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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