Antrag Erlaubnis Einleiten Abwasser Gewässer Änderung
D16000225• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Wasserbehörde kann die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage in Gewässer erteilen, wenn die Anlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Einleitungen aus anderen Kleinkläranlagen können zugelassen werden, wenn die Anlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht länger als fünf Jahre betrieben wird oder nachgewiesen wird, dass die Abwasserbeseitigungsanforderungen eingehalten werden. Die Erlaubnis darf nur dem Abwasserbeseitigungspflichtigen erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 57 WHG;§ 50 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
77000000007822 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Änderung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden