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Antrag Erlaubnis Einleiten Abwasser Gewässer Änderung

D16000225 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Wasserbehörde kann die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage in Gewässer erteilen, wenn die Anlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Einleitungen aus anderen Kleinkläranlagen können zugelassen werden, wenn die Anlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht länger als fünf Jahre betrieben wird oder nachgewiesen wird, dass die Abwasserbeseitigungsanforderungen eingehalten werden. Die Erlaubnis darf nur dem Abwasserbeseitigungspflichtigen erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 57 WHG;§ 50 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Änderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


77000000007822 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Änderung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden