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Antrag Einleiten Abwasser öffentliche Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn Zulassung

D16000229 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist nicht erforderlich, wenn die Einleitung aus Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt, die baurechtlich zugelassen sind und die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen. Diese Regelung gilt auch für das Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen. Die oberste Wasserbehörde kann per Rechtsverordnung festlegen, unter welchen Bedingungen die Indirekteinleitung nur anzeigepflichtig ist und für bestimmte genehmigungsfreie Einleitungen eine Anzeigepflicht vorschreiben.

Handlungsgrundlage


  • §§ 17, 58 WHG; § 49 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug zu folgender LeiKa erstellt: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung (99129047007000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden