Antrag Einleiten Abwasser öffentliche Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn Zulassung
D16000229• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist nicht erforderlich, wenn die Einleitung aus Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt, die baurechtlich zugelassen sind und die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen. Diese Regelung gilt auch für das Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen. Die oberste Wasserbehörde kann per Rechtsverordnung festlegen, unter welchen Bedingungen die Indirekteinleitung nur anzeigepflichtig ist und für bestimmte genehmigungsfreie Einleitungen eine Anzeigepflicht vorschreiben.
Handlungsgrundlage
- §§ 17, 58 WHG; § 49 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug zu folgender LeiKa erstellt: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung (99129047007000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden