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Antrag Einleiten Abwasser Gewässer vorzeitiger Beginn Zulassung

D16000230 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Diese Voraussetzungen beinhalten zum einen, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet wird, ein öffentliches Interesse besteht oder zumindest ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht, der Benutzer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen.

Handlungsgrundlage


  • § 17 WHG;§ 57 WHG;§ 50 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Zulassung vorzeitiger Beginn

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Zulassung vorzeitiger Beginn (99129004007001)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden