Antrag Einleiten Abwasser Gewässer vorzeitiger Beginn Zulassung
D16000230• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Diese Voraussetzungen beinhalten zum einen, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet wird, ein öffentliches Interesse besteht oder zumindest ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht, der Benutzer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen.
Handlungsgrundlage
- § 17 WHG;§ 57 WHG;§ 50 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Zulassung vorzeitiger Beginn (99129004007001)
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