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Antrag Einleiten Abwasser Gewässer Erlaubnis Widerruf

D16000231 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in Gewässer wird nur erteilt, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers minimiert und rechtliche Anforderungen erfüllt sind. Nach Veröffentlichung neuer technischer Standards müssen Emissionsgrenzwerte eingehalten und bestehende Einleitungen angepasst werden. Erlaubnisse können jederzeit widerrufen werden, während Bewilligungen widerrufbar sind, wenn die Nutzung drei Jahre lang nicht ausgeübt oder der Nutzungszweck geändert wurde.

Handlungsgrundlage


  • § 57 WHG ;§ 50 ThürWG; § 18 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis (99129004100001)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden