Antrag Einleiten Abwasser private Abwasseranlagen Genehmigungspflicht Befreiung
D16000232• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Genehmigung nach für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist nicht erforderlich, wenn die Einleitung aus Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt. Somit kann auf Antrag eine Befreiung von der Genehmigung erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 59 (1) WHG ;§ 59 (2) WHG ; § 58 WHG ;§ 49 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht (99129006010001)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden