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Antrag Einleiten Abwasser private Abwasseranlagen Genehmigungspflicht Befreiung

D16000232 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Genehmigung nach für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist nicht erforderlich, wenn die Einleitung aus Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt. Somit kann auf Antrag eine Befreiung von der Genehmigung erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 59 (1) WHG ;§ 59 (2) WHG ; § 58 WHG ;§ 49 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht (99129006010001)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden