Antrag gehobene Erlaubnis Einleiten Abwasser Gewässer Erlaubnis
D16000237• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer zu prüfen.
Handlungsgrundlage
- § 57 WHG; § 50 ThürWG ;§ 15 WHG ;§ 67 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
77000000007823 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis gehobene Erlaubnis
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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