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Antrag gehobene Erlaubnis Einleiten Abwasser Gewässer Erlaubnis

D16000237 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer zu prüfen.

Handlungsgrundlage


  • § 57 WHG; § 50 ThürWG ;§ 15 WHG ;§ 67 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis gehobene Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


77000000007823 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis gehobene Erlaubnis

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden