Antrag Einleiten Abwasser Gewässer gehobene Erlaubnis Widerruf
D16000239• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Erlaubnisse sind widerruflich. Bewilligungen können aus bestimmten Gründen widerrufen werden. Zudem kann eine Bewilligung ohne Entschädigung widerrufen werden, wenn die Nutzung drei Jahre lang ununterbrochen nicht ausgeübt oder erheblich unterschritten wurde oder wenn der Zweck der Nutzung so geändert wurde, dass er nicht mehr mit dem ursprünglichen Plan übereinstimmt.
Handlungsgrundlage
- § 57 WHG; § 50 ThürWG ;§ 18 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
77000000007827 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der gehobenen Erlaubnis
Stichwörter
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Versionshinweis
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