Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Einleiten Abwasser Gewässer gehobene Erlaubnis Widerruf

D16000239 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Erlaubnisse sind widerruflich. Bewilligungen können aus bestimmten Gründen widerrufen werden. Zudem kann eine Bewilligung ohne Entschädigung widerrufen werden, wenn die Nutzung drei Jahre lang ununterbrochen nicht ausgeübt oder erheblich unterschritten wurde oder wenn der Zweck der Nutzung so geändert wurde, dass er nicht mehr mit dem ursprünglichen Plan übereinstimmt.

Handlungsgrundlage


  • § 57 WHG; § 50 ThürWG ;§ 18 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der gehobenen Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


77000000007827 - Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der gehobenen Erlaubnis

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden