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Antrag Hausschlachtung Genehmigung

D16000244 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer Huftiere wie Schweine, Pferde oder andere Farmtiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten möchte, muss das Tier bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies umfasst die Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung bei Gesundheitsstörungen, zur amtlichen Fleischuntersuchung und zur Trichinenuntersuchung. Ausnahmen bestehen für sehr junge Ferkel und Schweine aus amtlich anerkannten Haltungsbetrieben. Die Anmeldung muss den geplanten Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung enthalten.

Handlungsgrundlage


  • §2a Tier-LMHV; §4 TierSchlV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Hausschlachtung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Hausschlachtung Durchführung (99110035058000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden