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Ablehnungsbescheid Genehmigung Freisetzung Treibhausgase Erteilung

D16000247 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anlagenbetreiber benötigen eine Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen, die auf Antrag bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Der Antrag muss Angaben wie Name und Anschrift des Betreibers, eine Beschreibung der Tätigkeit und des Standorts sowie die Emissionsquellen enthalten. Die Genehmigung selbst enthält ähnliche Angaben. Änderungen der Tätigkeit, die die Emissionen beeinflussen könnten, müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Behörde überprüft die Genehmigungen und passt sie bei Bedarf an.

Handlungsgrundlage


  • §4 TEHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Emissionsgenehmigung Erteilung (99063004001000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden