Antrag Röntgeneinrichtung Betrieb oder wesentliche Änderung Betrieb Genehmigung
D16000249• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung wird eine Genehmigung benötigt. Auf Antrag prüft die Behörde die eingereichten Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
Handlungsgrundlage
- §§ 12 Abs. 1 Nr. 4, 13 Abs. 1, 14, 15, 16, 19 Abs. 2, Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung 99006018006000
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