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Benutzung Gewässer Erlaubnis

D16000254 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Benutzung eines Gewässers erfordert grundsätzlich eine Erlaubnis oder Bewilligung, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen greifen. Solche Ausnahmen gelten bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bei militärischen Übungen und Erprobungen, solange keine erheblichen Beeinträchtigungen oder negativen Veränderungen der Gewässereigenschaften zu erwarten sind. In diesen Fällen muss die zuständige Behörde rechtzeitig informiert werden. Erlaubnisse und Bewilligungen gehen, sofern nicht anders bestimmt, mit der Wasserbenutzungsanlage oder dem Grundstück auf den Rechtsnachfolger über.

Handlungsgrundlage


  • § 8 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Benutzung eines Gewässers Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Erlaubnis (99129011005000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden