Benutzung Gewässer Erlaubnis
D16000254• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Benutzung eines Gewässers erfordert grundsätzlich eine Erlaubnis oder Bewilligung, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen greifen. Solche Ausnahmen gelten bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bei militärischen Übungen und Erprobungen, solange keine erheblichen Beeinträchtigungen oder negativen Veränderungen der Gewässereigenschaften zu erwarten sind. In diesen Fällen muss die zuständige Behörde rechtzeitig informiert werden. Erlaubnisse und Bewilligungen gehen, sofern nicht anders bestimmt, mit der Wasserbenutzungsanlage oder dem Grundstück auf den Rechtsnachfolger über.
Handlungsgrundlage
- § 8 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Erlaubnis (99129011005000).
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