Feststellungsbescheid Betrieb oder wesentliche Änderung Betrieb Störstrahler Genehmigung
D16000256• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Inbetriebnahme eines Störstrahlers oder Vornahme wesentlicher Änderungen an dessen Betrieb, muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 13 StrlSchG
Formularangaben
Feststellungsbescheid (Antrag auf Genehmigung des Betriebs oder der wesentlichen Änderung des Betriebs eines Störstrahlers)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung (99006024006000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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