Ablehnungsbescheid Betrieb oder wesentliche Änderung Betrieb Störstrahler Genehmigung
D16000257• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Inbetriebnahme eines Störstrahlers oder Vornahme wesentlicher Änderungen an dessen Betrieb, muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 13 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung des Betriebs oder der wesentlichen Änderung des Betriebs eines Störstrahlers)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung (99006024006000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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