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Ablehnungsbescheid Betrieb oder wesentliche Änderung Betrieb Störstrahler Genehmigung

D16000257 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Inbetriebnahme eines Störstrahlers oder Vornahme wesentlicher Änderungen an dessen Betrieb, muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 13 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung des Betriebs oder der wesentlichen Änderung des Betriebs eines Störstrahlers)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung (99006024006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden