Benutzung Gewässer vorzeitiger Beginn Zulassung
D16000258• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde kann im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens auf Antrag den vorzeitigen Beginn der Gewässerbenutzung zulassen, wenn eine positive Entscheidung wahrscheinlich ist, ein öffentliches oder berechtigtes Interesse besteht und der Benutzer sich verpflichtet, verursachte Schäden zu ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, falls die Erlaubnis nicht erteilt wird. Diese Zulassung kann jederzeit widerrufen werden.
Handlungsgrundlage
- § 17 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn Zulassung (99129011017000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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