Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Benutzung Gewässer vorzeitiger Beginn Zulassung

D16000258 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde kann im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens auf Antrag den vorzeitigen Beginn der Gewässerbenutzung zulassen, wenn eine positive Entscheidung wahrscheinlich ist, ein öffentliches oder berechtigtes Interesse besteht und der Benutzer sich verpflichtet, verursachte Schäden zu ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, falls die Erlaubnis nicht erteilt wird. Diese Zulassung kann jederzeit widerrufen werden.

Handlungsgrundlage


  • § 17 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn Zulassung (99129011017000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden