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Ablehnungsbescheid Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis

D16000263 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen, die belegen, dass die Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung entspricht. Der Antrag kann auch auf eine Teilerlaubnis abzielen und muss eine Bestätigung einer zugelassenen Überwachungsstelle enthalten, dass die Anlage sicher betrieben werden kann. Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Antrag und kann die Erlaubnis unter Bedingungen oder Auflagen erteilen.

Handlungsgrundlage


  • §18 BetrSichV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis (99006002005000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden