Ablehnungsbescheid Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis
D16000263• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen, die belegen, dass die Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung entspricht. Der Antrag kann auch auf eine Teilerlaubnis abzielen und muss eine Bestätigung einer zugelassenen Überwachungsstelle enthalten, dass die Anlage sicher betrieben werden kann. Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Antrag und kann die Erlaubnis unter Bedingungen oder Auflagen erteilen.
Handlungsgrundlage
- §18 BetrSichV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis (99006002005000)
Stichwörter
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