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Antrag Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung Erteilung

D16000267 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten geschützter Tiere und Pflanzen sind möglich, wenn diese rechtmäßig gezüchtet, aus der Natur entnommen oder importiert wurden. Weitere Ausnahmen gelten für wissenschaftliche Zwecke, zur Abwehr von Gefahren oder zur Pflege verletzter Tiere. Behörden können zusätzliche Ausnahmen zulassen, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen und der Erhaltungszustand der Populationen nicht gefährdet wird. Die Ausnahmegenehmigungen können auch für beschlagnahmte oder eingezogene Tiere und Pflanzen erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ;§ 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ;§ 28 VwVfG; § 79 VwVfG ;§ 2 BArtSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung Erteilung (99129011100001).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden