Anzeige Benutzung Gewässer Anzeige
D16000268• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Benutzung eines Gewässers bedarf keine Erlaubnis oder Bewilligung zum Beispiel bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder aber Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen. Es werden aber auch weitere Ausnahmen wie zum Beispiel das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser geprüft.
Handlungsgrundlage
- § 44 LWG; § 8 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Anzeige (99129011169000)
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