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Anzeige Benutzung Gewässer Anzeige

D16000268 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Benutzung eines Gewässers bedarf keine Erlaubnis oder Bewilligung zum Beispiel bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder aber Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen. Es werden aber auch weitere Ausnahmen wie zum Beispiel das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser geprüft.

Handlungsgrundlage


  • § 44 LWG; § 8 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige bei erlaubnisfreier Benutzung eines Gewässers

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Anzeige (99129011169000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden