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Antrag Benutzung Gewässer Aufstauen, Absenken und Umleiten Grundwasser Anlagen gehobene Erlaubnis

D16000283 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Nutzung eines Gewässers erfordert in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, während die Bewilligung das Recht zur Nutzung für den bestimmten Zweck gewährt. Keine Erlaubnis ist nötig, wenn die Nutzung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient und der drohende Schaden schwerer wiegt als die nachteiligen Veränderungen des Gewässers. Die zuständige Behörde muss über solche Nutzungen rechtzeitig informiert werden.

Handlungsgrundlage


  • § 8 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf gehobene Erlaubnis der Benutzung eines Gewässers zum Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwassern durch Anlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers gehobene Erlaubnis zum Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen (99129011005021).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden