Antrag Benutzung Gewässer Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten Grundwasser gehobene Erlaubnis
D16000284• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Nutzung eines Gewässers erfordert in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, während die Bewilligung das Recht zur Nutzung für den bestimmten Zweck gewährt. Keine Erlaubnis ist nötig, wenn die Nutzung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient und der drohende Schaden schwerer wiegt als die nachteiligen Veränderungen des Gewässers. Die zuständige Behörde muss über solche Nutzungen rechtzeitig informiert werden.
Handlungsgrundlage
- §8 WHG
Formularangaben
Antrag auf gehobene Erlaubnis der Benutzung eines Gewässers zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwassern
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers gehobene Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (99129011005020).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden