Antrag Durchführung Hochschulstudiengängen oder Abnahme Hochschulprüfungen Gestattung
D16000285• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Bildungseinrichtung kann als Hochschule staatlich anerkannt werden, wenn sie bestimmte Studienziele verfolgt, mehrere Studiengänge anbietet, vergleichbare Ausbildung und Prüfungen wie staatliche Hochschulen hat und qualifiziertes Lehrpersonal beschäftigt. Die wirtschaftliche und rechtliche Stabilität der Hochschule muss gesichert sein. Eine positive Akkreditierung der Studiengänge ist erforderlich, und innerhalb von fünf Jahren muss eine weitere Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgen.
Handlungsgrundlage
- § 122 ThürHG
Formularangaben
Antrag auf Gestattung der Durchführung von Hoschulstudiengängen oder der Abnahme von Hochschulprüfungen
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Durchführung von Hochschulstudiengängen oder Abnahme von Hochschulprüfungen Gestattung (99061029056000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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