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Antrag Privathochschule Anerkennung

D16000288 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die staatliche Anerkennung einer Privathochschule bedeutet, dass die Bildungseinrichtung als Hochschule anerkannt wird, wenn sie bestimmte Kriterien wie die Ausrichtung des Studiums, die Gleichwertigkeit der Ausbildung und die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen durch Lehrende erfüllt. Eine positive Akkreditierung der Studiengänge und eine spätere Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat sind ebenfalls erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • § 122 ThürHG; § 123 ThürHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf staatliche Anerkennung einer Bildungseinrichtung mit privater Trägerschaft in Deutschland

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Privathochschule Anerkennung (99061015016000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden