Antrag Privathochschule Anerkennung
D16000288• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die staatliche Anerkennung einer Privathochschule bedeutet, dass die Bildungseinrichtung als Hochschule anerkannt wird, wenn sie bestimmte Kriterien wie die Ausrichtung des Studiums, die Gleichwertigkeit der Ausbildung und die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen durch Lehrende erfüllt. Eine positive Akkreditierung der Studiengänge und eine spätere Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat sind ebenfalls erforderlich.
Handlungsgrundlage
- § 122 ThürHG; § 123 ThürHG
Formularangaben
Antrag auf staatliche Anerkennung einer Bildungseinrichtung mit privater Trägerschaft in Deutschland
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Privathochschule Anerkennung (99061015016000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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