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Ablehnungsbescheid Liegenschaftsbuch Auszug

D16000292 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Unter bestimmten Voraussetzungen darf man einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen und erhalten. Hierfür muss ein Antrag unter Angabe des gewünschten Auszuges und eines Nachweises über ein berechtigtes Interesse gestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Abs. 2 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Liegenschaftsbuch Auszug (99012005033000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden