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Ablehnungsbescheid Liegenschaftskarte Auszug

D16000294 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jedermann hat in Deutschland das Recht darauf, einen Auszug aus der Liegenschaftskarte zu beantragen und zu erhalten. Hierfür muss ein Antrag unter Angabe des gewünschten Auszuges und des Formats des Auszuges gestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Abs. 1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf einen Auszug aus der Liegenschaftskarte)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Liegenschaftskarte Auszug (99012007033000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden