Ablehnungsbescheid Liegenschaftskarte Auszug
D16000294• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Jedermann hat in Deutschland das Recht darauf, einen Auszug aus der Liegenschaftskarte zu beantragen und zu erhalten. Hierfür muss ein Antrag unter Angabe des gewünschten Auszuges und des Formats des Auszuges gestellt werden.
Handlungsgrundlage
- § 18 Abs. 1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Liegenschaftskarte Auszug (99012007033000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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