Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung
D16000308• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Instandhaltung über eine angemessene Zeitdauer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für ihren Zweck geeignet sind. Bauarten, die von technischen Baubestimmungen abweichen oder keine allgemein anerkannten Regeln der Technik haben, benötigen eine Genehmigung. Ausnahmen können festgelegt werden, wenn keine Gefahren zu erwarten sind, und die Übereinstimmung mit den technischen Baubestimmungen muss bestätigt werden.
Handlungsgrundlage
- § 17 ThürBO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99012075006000) Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung
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