Antrag Sachverständige Land- und Forstwirtschaft öffentliche Bestellung und Vereidigung
D16000309• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man als Sachverständige oder Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchte, muss man von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO
Formularangaben
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung einer sachverständigen Person für die Land- und Forstwirtschaft
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99078013108000) Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
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