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Beglaubigter Antrag Grundstückvereinigung Grundstücksvereinigung Beglaubigung

D16000312 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Durch den Antrag auf Beglaubigung einer Grundstücksvereinigung beglaubigt die zuständige Behörde oder befugte Vermessungsingenieure die Unterschrift des Eigentümers öffentlich, um die rechtliche Vereinigung von Grundstücken zu vollziehen.

Handlungsgrundlage


  • § 12 ThürVermGeoG; § 890 BGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Beglaubigung einer Grundstücksvereinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende FIM-Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung (99123016035000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden