Ablehnungsbescheid Grundstücksvereinigung Beglaubigung
D16000313• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Durch den Antrag auf Beglaubigung einer Grundstücksvereinigung beglaubigt die zuständige Behörde oder befugte Vermessungsingenieure die Unterschrift des Eigentümers öffentlich, um die rechtliche Vereinigung von Grundstücken zu vollziehen.
Handlungsgrundlage
- § 12 ThürVermGeoG; § 890 BGB
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende FIM-Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung (99123016035000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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