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Ablehnungsbescheid Flurstück Bildung

D16000319 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anlass einer Flurstücksbildung kann unter anderem die Schaffung von Bauplätzen, die Umsetzung eines Grundstückskaufvertrages zur Abschreibung eines Grundstücksteiles oder die Veränderung der Eigentumsgrenze sein. Flurstücke können durch Teilung entstehen - das erfolgt auf Antrag. Neue Flurstücke können aber auch durch Verschmelzung entstehen - das passiert normalerweise von Amts wegen.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); §§ 5 und 29 Grundbuchordnung (GBO); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 890 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der folgende FIM-Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Flurstück Bildung (99123002094000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden