Ablehnungsbescheid Gebäudeeinmessung Durchführung
D16000328• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung wird von Gebäudeeigentümer beantragt. Die Einmessung ist z. B. in Fällen, in denen ein Bezug zu einer Flurstücksgrenze nötig ist, sinnvoll.
Handlungsgrundlage
- § 11 Abs. 3 Nr. 1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster (ThürVV-Lika)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der folgende FIM-Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gebäudeeinmessung Durchführung (99123006058000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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